Bepflanzungen

Rahmenbepflanzungen

Der Stand­ort des Gra­bes ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung für die Aus­wahl der Pflan­zen. Dies gilt für die Boden­de­cker ebenso wie für die Rah­men­be­pflan­zung. Bei Wahl­grä­bern kann die Rah­men­be­pflan­zung bis zu 25% der Gesamt­flä­che aus­ma­chen. Die Rah­men­be­pflan­zung – Nadel­ge­hölze, Stau­den und in sel­te­nen Fäl­len auch Laub­ge­hölze — ver­bin­den das Grab­mal mit den Boden­de­ckern. Ent­schei­den Sie sich immer für lang­sam wach­sende Gehölze.. Vor­sicht bei zunächst klei­nen Gehöl­zen. Man­che Mini­ge­hölze wach­sen in den Fol­ge­jah­ren sehr schnell und sind auch mit Schnitt kaum zu stop­pen sind. Hier ist fach­li­che Bera­tung durch den Fried­hofs­gärt­ner beson­ders wichtig.


Boden­de­cker

Boden­de­cker geben dem Grab Ruhe und Har­mo­nie. Sie neh­men in der Regel den größ­ten Teil der Pflanz­flä­che ein. Wie ihr Name schon sagt, sol­len sie die Gra­bober­flä­che mög­lichst dicht und dau­er­haft bede­cken. Wäh­len Sie des­halb immer­grüne Pflan­zen wie Kriech­spin­del, Efeu oder Zwerg­mis­pel, aber auch Stau­den wie Lau­gen­blu­men, Sta­chel­nüss­chen und Gold­erd­beere sor­gen aus gestal­te­ri­scher Sicht für opti­sche Ruhe auf dem Grab. Rund ein Jahr brau­chen die Boden­de­cker, um die Grab­fla­che kom­plett zu bede­cken. Bei einem Wahl­grab sollte der Anteil des Boden­de­ckers bei ca. 60% der Gesamt­flä­che liegen.


Wech­sel­be­pflan­zung

Das Wech­sel­beet setzt mit sei­ner Blü­ten­fülle den leuch­ten­den Gra­b­ak­zent. Die bun­ten Blu­men sind ebenso Sym­bole des Lebens wie des Tros­tes. Vor­wie­gend ein­jäh­rige Pflan­zen kom­men auf Wech­sel­bee­ten im Früh­jahr, Som­mer und Herbst zum Ein­satz. Die Gestal­tung der Wech­sel­beete (ein­far­big mit einer Art oder bunt durch­misch­tes Struk­tur­beet) ist ebenso Geschmack­sa­che wie die Form eines Bee­tes. Gra­fi­sche For­men wie Recht­ecke oder Kreise sind ein­fa­cher zu bepflan­zen und zu pfle­gen als freie For­men, wie zum Bei­spiel Her­zen oder Trop­fen. Die opti­male Größe der Wech­sel­beete rich­tet sich nach der Größe des Gra­bes. Bei Rei­hen– und Urnen­grä­bern sehen die Gestal­tungs­richt­li­nien ca. 35% und bei Wahl­grä­bern ca. 15% Flä­chen­an­teil vor.